AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der EFHA – EDV für´s Handwerk GmbH, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn EFHA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote von EFHA sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Lieferung zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

§ 3 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Versand-, Verpackungs-, Porto- und sonstige Nebenkosten werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet.

(3) Schulungen, Einweisungen und Einarbeitungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. EFHA ist berechtigt, die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

(3) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Lieferung und Leistung

(1) Liefertermine und Leistungsfristen werden individuell vereinbart.

(2) EFHA ist zu Teillieferungen und zur Einschaltung geeigneter Dritter berechtigt, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

(3) Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von EFHA liegen, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Lieferengpässe oder Betriebsstörungen, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

§ 6 Mängel und Gewährleistung

(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach Feststellung mitteilen.

(3) EFHA ist berechtigt, innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder eine mangelfreie Ersatzleistung zu erbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Für gebrauchte Waren können gesonderte Vereinbarungen über die Gewährleistung getroffen werden.

§ 7 Wartung und Service

(1) Wartungs- und Serviceleistungen richten sich nach der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(2) Für Wartungsverträge gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten, Kündigungsfristen und Leistungsumfänge.

(3) Leistungen, die nicht vom vereinbarten Wartungs- oder Serviceumfang umfasst sind, werden nach Aufwand oder nach einem gesondert vereinbarten Preis berechnet.

§ 8 Haftung

(1) EFHA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EFHA nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die gesetzlichen Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Soweit EFHA Software, Dokumentationen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung stellt, gelten die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte.

(2) Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder einer entsprechenden Vereinbarung zulässig.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von EFHA.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und EFHA unverzüglich über Beschädigungen oder Zugriffe Dritter zu informieren.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Erfüllungsort und Gerichtsstand.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern als Gerichtsstand der Sitz von EFHA vereinbart.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.